Re: Hundesteuer
Mittwoch, 1. Oktober, 2008 21:23 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren; Ich möchte mich schon vorab entschuldigen - für den Fall, daß ich die falsche Dienststelle erwischt habe und mich jetzt bei jemandem beschwere, der oder die gar nichts mit der Angelegenheit zu tun hat. Sollte das in der Tat so sein, möchte ich Sie bitten, diese eMail an die entsprechende Stelle weiterzuleiten. Jedenfalls: Ich habe eine Mahnung für das Kassenzeichen *.***.***.*/**** bekommen; es geht mithin um die Hundesteuer. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich sehe durchaus ein, daß ich als Hundehalter auch meine Hundesteuer zu bezahlen habe. Damit habe ich überhaupt kein Problem, obwohl ich mich allerdings frage, wofür diese Steuer verwendet wird. Für das Nächstliegende, nämlich unsere schöne Stadt mit ein paar Papierkörben auszustatten, jedenfalls nicht. Im Winter ist es ja ganz angenehm, eine Tüte mit warmem Hundekot kilometerweit spazieren zu führen, und obendrein spart es Geld für Handschuhe, aber in den wärmeren Jahreszeiten erfüllt das Manöver nicht so ganz seinen vermuteten Zweck. Für die Stadtreinigung wird das Geld offenbar auch nicht ausgegeben. Zumindest schließe ich das aus der Tatsache, daß man überall in Hundescheiße tritt. Obwohl, warten Sie mal, KÖNNTE das vielleicht etwas damit zu tun haben, daß man außerhalb der Parks vergebens Papierkörbe sucht? Hmm... ach nein, sicher nicht. Nein, ich bin sicher, daß meine Hundesteuer bei den €1-Zwangsarbeitern aus der HartzIV-Putzbrigade bestens aufgehoben ist und daß es denen nur noch an der entsprechenden Motivation fehlt, hinter meinem Hund herzuräumen. Aber den Sarkasmus mal beiseite: Ich bin gerne bereit, €48.- Hundesteuer zu bezahlen. Ich bin NICHT bereit, €5.- Mahngebühren für Rechnungen zu bezahlen, die ich nie bekommen habe. Und schon gar nicht, wenn ich mit schöner Regelmäßigkeit unerfreuliche Diskussionen mit Angestellten vom Ordnungsamt haben muß, weil mir trotz mehrfacher Aufforderung bis heute noch keine Hundesteuermarke zugesandt wurde. Ich werde also noch im Laufe dieser Woche die geforderte Hundesteuer in Höhe von €48.- überweisen, und keinen Cent weniger. Aber auch keinen Cent mehr. Die übliche Reihenfolge ist (zum Mitschreiben): Erst Rechnung, dann Mahnung. Oder in diesem Fall: Erst Steuerbescheid, dann Mahnung. Hat sich allgemein bewährt! Eine Kopie dieser eMail geht an meinen Anwalt, BCCs zur allgemeinen Belustigung in alle Welt. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen: ******* ***** ********-Straße *** ***** Leipzig |